Donnerstag, 30. Dezember 2010

Hände weg von Polenkrachern und aufpassen beim Böllern

Mit vielen Böllern, Raketen und Fontänen wird auch das kommende Jahr in der Silvesternacht von vielen gebührend und feierlich begrüßt werden. Deshalb findet sich gerade in diesen Tagen in zahlreichen Werbeprospekten ein riesiges Angebot an Feuerwerksartikeln. Doch wer darf welche Knallkörper kaufen und abbrennen? Welche Gefahren müssen beachtet werden?So warn die Polizei bereits seit Jahren immer wieder vor den bösen Feuerwehrkskörpern und Polenkrachen. Anbei noch folgende Informationen zur Silvesterknallerei.



Worauf sollten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten?

  • Achten Sie darauf, nur geprüfte Feuerwerkskörper zu kaufen und zu verwenden. Diese erkennen Sie an der sog. BAM-Prüfnummer (Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung). Gewarnt wird insbesondere vor der "Einfuhr" von billigen Feuerwerkskörpern aus Ausland. Bei der Einfuhr von Pyrotechnischen Gegenständen ohne BAM-Prüfnummer stehten die Begehung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbeständen im Raum. Zudem sind diese Feuerwerkskörper in den meisten Fällen nicht von der Bundesanstalt geprüft und somit als gefährlich anzusehen.
  • Seit Mitte 2010 besteht laut einer neuen EU-Richtlinie die Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern aus der Registriernummer, der Identifikationsnummer und der CE-Kennzeichnung.
  • Gleichzeitig bleiben alte Zulassungen und Kennzeichnungen der BAM für Feuerwerkskörper der Klasse II noch bis 2017 in Deutschland gültig.
  • Gewarnt wird insbesondere vor der "Einfuhr" von billigen Feuerwerkskörpern aus Ausland. Bei der Einfuhr von Pyrotechnischen Gegenständen ohne BAM-Prüfnummer stehten die Begehung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbeständen im Raum. Zudem sind diese Feuerwerkskörper in den meisten Fällen nicht von der Bundesanstalt geprüft und somit als gefährlich anzusehen

Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Die Herstellung von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich und verboten!
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper, insbesondere Raketen, nicht von Balkonen aus und werfen Sie Feuerwerkskörper keinesfalls in Personengruppen, offene Fenster, Türen oder in Briefkästen
  • Wählen Sie die Abschussrichtung Ihrer Raketen so, dass sie nicht auf Menschen, brandgefährdete Gebäude, Fahrzeuge oder leicht entflammbare Gegenstände niedergehen können
  • Tragen Sie keine Feuerwerkskörper direkt am Körper und behalten Sie diese beim Abbrand keinesfalls in der Hand!
  • Zünden Sie "Blindgänger" auf keinen Fall nochmals

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